Dass Gil Ofarim (43) im Dschungelcamp nicht über den Davidstern-Skandal spricht, sorgt für Aufsehen. Der Musiker begründet dies mit einer Verschwiegenheitserklärung. Auch sein Anwalt Alexander Stevens erklärte RTL: „Ich kann Ihnen bestätigen, dass mein Mandant einer Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt.“

Der Hintergrund: Im Oktober 2021 hatte der jüdische Musiker ein Video in den sozialen Medien geteilt, das für enormes Aufsehen sorgte. Darin beschuldigte er einen Mitarbeiter eines Leipziger Hotels, sich ihm gegenüber antisemitisch verhalten zu haben. Der Hotelmitarbeiter bestritt die Vorwürfe vehement und zeigte Ofarim wegen Verleumdung an. Im November 2023 begann der Prozess vor dem Landgericht Leipzig – und endete mit einem überraschenden Geständnis: Ofarim räumte ein, gelogen zu haben. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt. Ofarim ist damit nicht vorbestraft.

Anwalt: „Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht bekannt“

Nun hat sich die Kanzlei von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner, die den am Verfahren beteiligten Hotelmitarbeiter als Nebenklagevertreter vertrat, zu Wort gemeldet. In einer Presseerklärung „zum Ausgang des Verfahrens G. Ofarim 2023“ heißt es: „Bestandteil der Beendigung des Verfahrens ist eine zwischen den Verfahrensbeteiligten bestehende und vereinbarte Unterlassungserklärung. Darin verpflichtet sich Gil Ofarim gegenüber unserem Mandanten bestimmte Handlungen und Aussagen strafbewehrt zu unterlassen. Die Handlungen und Aussagen betreffen die dem Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig zugrundegelegenen Vorwürfe.“

Weiter ist in der Erklärung von Daniel Baumgärtner zu lesen: „Wie bereits im Prozess mitgeteilt wurde, hat unser Mandant die durch Herrn Ofarim in der Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig geäußerte Entschuldigung akzeptiert. Neben dem Geständnis und der Entschuldigung sowie der vereinbarten Unterlassungserklärung wurden damit sämtliche Zweifel an dem Sachverhalt beseitigt.“ Außerdem heißt es in der Mitteilung: „Eine darüberhinausgehende Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht bekannt.“

Durch die Vereinbarung einer Unterlassungserklärung sei Klarheit auch nach Abschluss und Einstellung des Strafverfahrens geschaffen worden. An Spekulationen zu etwaigen durch Ofarim „in einem Unterhaltungsformat getätigten Aussagen“ werde man sich nicht beteiligen.

So äußerte sich Ofarims Anwalt

Nachdem Gil Ofarims Teilnahme am Dschungelcamp schon etliche Reaktionen nach sich gezogen hat, hatte sich auch sein Strafverteidiger Dr. Alexander Stevens dazu in einem langen Statement geäußert. „Die aktuelle Dynamik ist an Bigotterie kaum zu überbieten“, schrieb der Anwalt vor wenigen Tagen auf Instagram und richtete deutliche Worte an die Kritiker seines Mandanten.

Menschen, die sich über „vermeintliche Unwahrheiten“ empörten, würden „im selben Atemzug ungeprüfte Behauptungen und strafbare Beleidigungen“ verbreiten, so Stevens. Sein Vorwurf wiegt schwer: „Man kann nicht die Einhaltung von Werten fordern, während man sie selbst mit Füßen tritt.“ Wer Ofarim Verleumdung vorwerfe und ihn dabei selbst verleumde, führe keinen Diskurs – „er betreibt Selbstjustiz“.

In seinem Statement ging Stevens ebenfalls auf die Frage ein, warum Ofarim im Camp nicht über den Vorfall spreche, der ihn vor Gericht gebracht hatte. „Es ist richtig, dass die Verfahrensbeteiligten sich seinerzeit auf eine Verpflichtung zum Schweigen verständigt haben“, erklärte der Jurist.

(hub/spot)

Bild: Gil Ofarim hüllt sich in Schweigen, was seinen Hotelskandal betrifft. / Quelle: ddp/Stoccy