Cathy Hummels gewinnt Prozess wegen Schleichwerbung

Darf Cathy Hummels auf Instagram Werbung machen? Nein, sagte ein Berliner Verband und klagte gegen die Influencerin. Das Landgericht München vertritt in der Sache eine andere Rechtsauffassung – und hat die Klage nun abgewiesen.

Erfolg für Cathy Hummels (31): Die Influencerin hat einen Prozess wegen Schleichwerbung vor dem Landgericht München gewonnen. Hummels hatte in mehreren Instagram-Posts Marken von Produkten verlinkt, ohne die Posts als Werbung zu markieren. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte gegen Hummels daraufhin eine Klage angestrengt – und diese hat die zuständige Kammer am Montag nun abgewiesen.

Medienberichten zufolge begründete die Vorsitzende Richterin Monika Rhein die Entscheidung des Gerichts unter anderem mit der hohen Follower-Zahl von Hummels Account. 485.000 Menschen folgen der Ehefrau von Ex-Nationalspieler Mats Hummels (30) dort. Diese wüssten, dass Hummels kommerzielle Interessen mit ihrem Profil verfolge. Damit handle es sich nicht um unlautere Werbung.

Hummels feierte ihren Gerichtserfolg mit einem Instagram-Post. Darin machte sie deutlich, dass sie weiterhin für die Rechte von Influencern kämpfen will. „Die neue Welt ist digital und ich wünsche mir, dass ‚Influencer‘ zu sein ernst genommen wird und nicht weiterhin als Grippevirus bezeichnet wird“, kommentierte Hummels.

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Heute hat das Landgericht MÜNCHEN entschieden, dass meine Anklage des VSW (Verband sozialer Wettbewerb) abgewiesen wird. Dieses Urteil ist fur UNS!!! Ich kämpfe weiter für Transparenz UND vor allem für Recht – eben dass WIR ("Influencer") das gleiche Recht zugesprochen bekommen wie Fernseh – und Printmedien. Mein Account ist genau wie eine Frauenzeitschrift mit all ihren Facetten. Die neue Welt ist digital und ich wünsche mir, dass "Influencer" zu sein ernst genommen wird UND nicht weiterhin als Grippevirus bezeichnet wird. In diesem Sinne: Danke an das Landgericht München, dass ihr euch so ausführlich mit meinem Fall beschäftigt habt. Die digitale Welt ist die ZUKUNFT!!! #gleiches #Recht für Alle ❤️

A post shared by Cathy Hummels (@catherinyyy) on Apr 29, 2019 at 2:43am PDT

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Mit dem Urteil ist trotzdem noch nicht abschließend geklärt, ob Influencer im Recht sind, wenn sie in ihren Accounts Produkte anpreisen, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen. In ähnlichen Verfahren waren Angeklagte immer wieder unterlegen, etwa in den Fällen der Influencerinnen Aenna Xoxo und Pamela Reif. Letzten Endes wird nur eine Entscheidung einer höheren Rechtsinstanz, beispielsweise des Bundesgerichtshofs, rechtliche Klarheit schaffen können – und die steht noch aus. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Gesetzgeber die Gesetze an das digitale Zeitalter anpasst.

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