Marius Borg Høiby (29) soll aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Das Bezirksgericht in Oslo hat bei einer Haftanhörung am 2. November die Freilassung angeordnet. Das berichten unter anderem der norwegische Rundfunk NRK und die Tageszeitung „Verdens Gang“ (VG) übereinstimmend. Der formelle Gerichtsbeschluss liege aber noch nicht vor.

Høiby sei darüber „sehr erfreut, und die Freilassung ist ein bedeutender Durchbruch für uns“, erklärten seine Verteidiger Daniel Storrvik und Alexander Greaker gegenüber NRK. Die Staatsanwaltschaft habe die Voraussetzungen für eine weitere Inhaftierung „falsch eingeschätzt“.

Situation für Høiby angeblich „unerträglich“

Seine Anwälte haben am Montag die Freilassung beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verlängerung der bisherigen Regelung angepeilt. Seit dem vergangenen Juli lebt der älteste Sohn von Norwegens Königin Mette-Marit (53) mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum, der Residenz des Königspaares.

Laut norwegischen Berichten muss Høiby auf dem Anwesen etwa in einer bestimmten Wohnung oder auf der dazugehörigen Terrasse bleiben. Er dürfe täglich seine Mutter im Haupthaus besuchen, ansonsten dürfe er das Gelände nur nach Genehmigung verlassen. Zuvor saß er im Gefängnis. Der 29-Jährige habe es unter der bisherigen Regelung „sehr schwer“, sagt Storrvik. Die Situation sei „unerträglich“.

Man sei mit dem heutigen Ergebnis „sehr zufrieden“, sagt Storrvik auch gegenüber VG. Sein Mandant sei erleichtert, aber sei auf das Kommende gefasst, weil die Entscheidung bislang nicht rechtskräftig sei. Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen die neue Entscheidung ein und hat einen Aufschub der Vollstreckung beantragt. Bei Gewährung bedeutet dies laut NRK, dass Høiby erst freikommen kann, wenn über diese Beschwerde entschieden wurde.

Berufungsprozess beginnt im Februar 2027

Selbst wenn in Bezug auf die Beschwerde zugunsten Høibys entschieden wird, ist der Fall damit nicht erledigt. Er muss sich auch weiterhin auf einen Berufungsprozess vorbereiten, dessen Beginn für den kommenden Februar angesetzt ist. Høiby war im Juni unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht und häuslicher Gewalt zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Gegen die Entscheidung des Gerichts in diesen Punkten hatte er Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hält das Strafmaß für zu niedrig.

(wue/spot)

Bild: Marius Borg Høiby soll aus der Untersuchungshaft entlassen werden. / Quelle: imagoimages/Bestimage/Royalportraits Europe/Bernard Rubsamen/Bestimage