Jimi Blue Ochsenknecht (34) will seine Verurteilung am Landesgericht Innsbruck nicht akzeptieren. Seine Verteidigung habe Berufung „wegen Nichtigkeit und Strafe“ eingebracht, teilte eine Sprecherin des Gerichts laut der „Kronen Zeitung“ mit. Über den Fall müsse nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.

Das Landesgericht hatte den 34-Jährigen am vergangenen Donnerstag zu einer Geldstrafe von 34.500 Euro verurteilt. Hintergrund ist eine Hotelrechnung über 14.000 Euro, die über Jahre offen geblieben war.

Richterin spricht von „Täuschungsmanöver“

Ochsenknecht selbst saß bei der rund einstündigen Verhandlung im Großen Schwurgerichtssaal nicht auf der Anklagebank. Sein Fernbleiben hatte er im Vorfeld angekündigt.

Die Richterin fand in ihrer Begründung deutliche Worte. Der Angeklagte habe sich zu dem Zeitpunkt, als die Rechnung im Hotel fällig war, „irgendwie rausgeschwindelt“ und insgesamt „ein Täuschungsmanöver“ veranstaltet. Sein Verteidiger sah das völlig anders. Er erkannte „keinen Betrugsvorsatz“ und plädierte auf Freispruch.

Am Ende bleibt nur ein Bruchteil

Die volle Summe hätte Ochsenknecht nach dem Urteil vergangene Woche nicht zahlen müssen. Angerechnet würden die 18.000 Euro, die er im Zuge einer früheren Diversion bereits gezahlt hatte. Gleiches gelte für eine vom Amtsgericht München verhängte Geldstrafe sowie für die Vorhaft.

Sollte das Urteil trotz der Berufung rechtskräftig werden, müsste er demnach noch 6.742 Euro bezahlen.

Warum musste er jetzt erneut vor Gericht?

Der Fall war eigentlich bereits im August 2025 beendet worden. Damals kam Ochsenknecht mit einer sogenannten Diversion davon. Dabei wird ein Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ohne Schuldspruch beendet. Als Auflage musste er eine Geldbuße in Höhe der 18.000 Euro zahlen, die er nach Angaben seines Anwalts auch vollständig beglich.

Doch die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Innsbruck gab ihr schließlich recht und ordnete die Fortsetzung des Verfahrens an. Die bisherige Verantwortungsübernahme und Schadensgutmachung hätten nicht genügt, um von einem ausreichenden Unrechtsbewusstsein auszugehen.

Beim neuen Prozess blieb Ochsenknecht erneut bei seiner Darstellung, keinen Betrug geplant zu haben. Sein Anwalt hatte angekündigt, auf Freispruch zu plädieren. Ochsenknecht habe zum Zeitpunkt der Geburtstagsfeier über ausreichende finanzielle Mittel verfügt und erst später Zahlungsschwierigkeiten bekommen. Er übernehme allerdings die Verantwortung dafür, dass bei der Begleichung der Rechnung anschließend einiges schiefgelaufen sei.

(stk/spot)

Bild: Jimi Blue Ochsenknecht im August 2025 mit seinem Anwalt. Im erneuten Prozess war er nicht persönlich dabei. / Quelle: imago/pictureteam / Matthias Gränzdörfer